RAHMER Zeitarbeit FAQ

FAQ zur Zeitarbeit

Bezahlung, Vorteile, Ablauf - wissenswerte Infos über die Zeitarbeit erfahren Sie in unseren FAQ.

 

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Fragen und Antworten zur Zeitarbeit

Welche Vorteile hat Zeitarbeit für Arbeitnehmer*innen? Wie läuft Zeitarbeit ab? Wie viel verdient man mit Zeitarbeit? Wie komme ich von der Zeitarbeit zur Festanstellung? Diese Fragen und mehr beantworten wir Ihnen in unseren FAQ.

Sie möchten mehr wissen? Kontaktieren Sie uns oder bewerben Sie sich direkt bei uns - wir freuen uns auf Sie!

Vorteile der Zeitarbeit

Bei uns erhalten Berufseinsteiger*innen dieselbe Chance wie die "Generation 50 plus", Facharbeiter*innen, Langzeitarbeitslose und ausländische Bewerber*innen. So tragen wir zur (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt bei. Sie knüpfen Kontakte und haben die Chance auf eine Übernahme in die Stammbelegschaft.

Sie profitieren zudem von allen Arbeitnehmerrechten – Arbeitsvertrag, Urlaubsanspruch, Tarifvertrag mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Schicht- und Überstundenzuschlägen, vollem Überstundenausgleich und Kündigungsschutz. Sie sind natürlich auch rentenversichert, krankenversichert, pflege- und arbeitslosenversichert und erhalten bei Krankheit eine Lohnfortzahlung.

Wie läuft Zeitarbeit ab?

Nach Ihrer Bewerbung lernen wir Sie persönlich kennen. Ist die Stelle gleich zu besetzen, erhalten Sie von Ihrer Ansprechperson die Sicherheitsunterweisung und alles für den ersten Arbeitstag Nötige – zum Beispiel Sicherheitsausrüstung. So sind Sie für den Probetag gerüstet, nach dem Sie uns Feedback geben, ob Sie die Stelle annehmen möchten. Ist auch unser Kunde einverstanden, sind Sie Teil des RAHMER-Teams! Und sollte es wider Erwarten nicht klappen, bemühen wir uns, eine andere Stelle für Sie zu finden.

Gibt es gerade keinen passenden Auftrag, bleiben Ihre Unterlagen auf Ihren Wunsch hin bei unserer Recruiterin und sie meldet sich bei Ihnen, sobald wir einen Job für Sie im Angebot haben.

Was Sie bei RAHMER Zeitarbeit erwartet?

Bei RAHMER Zeitarbeit zählen klare Kommunikation, verlässliche Ansprechpartner und eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe.

Unsere Bewerber und Mitarbeitenden begleiten wir nicht nur bei der Jobsuche und beim Start im Kundenunternehmen. Je nach Bedarf unterstützen wir auch bei praktischen Themen rund um den Einsatz – beispielsweise bei der Wohnungssuche oder mit einem Fahrdienst.

Unternehmen profitieren von persönlicher Beratung, flexiblen Personallösungenund einer passgenauen Besetzung. Unser Anspruch ist dabei immer derselbe: unkomplizierte Prozesse, kurze Wege und Lösungen, die in der Praxis funktionieren.

Verdienst in der Zeitarbeit?

Je nach Entgeltgruppe und Qualifikation beträgt dein tarifliches Stundenentgelt zwischen 15,33 Euro und 29,42 Euro brutto pro Stunde. Damit liegt bereits die tarifliche Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit deutlich über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 13,90 Euro pro Stunde.

Und es kann noch mehr drin sein: Je nach Berufsgruppe, Qualifikation und Einsatz zahlen wir zusätzlich übertarifliche Zulagen. Dein tatsächlicher Stundenlohn kann dadurch über dem tariflichen Entgelt liegen.

Bei einem ununterbrochenen Einsatz beim selben Kunden erhöht sich dein tarifliches Stundenentgelt nach neun Monaten um 1,5 Prozent und nach zwölf Monaten um 3 Prozent. Je nach Dauer deiner Betriebszugehörigkeit hast du außerdem Anspruch auf 25 bis 30 Urlaubstage sowie auf zusätzliches Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Zeitarbeit zur Festanstellung

Viele unserer Kunden sind immer auf der Suche nach motiviertem Personal für ihre Stammbelegschaft – mit vollem Einsatz und guter Arbeit haben Sie also die besten Chancen, von der Zeitarbeit in ein festes Arbeitsverhältnis zu wechseln! Diese Übernahme ist gegen Gebühr für unseren Kunden jederzeit möglich.

Und da uns die Arbeitsvermittlung an einen festen Arbeitsplatz am Herzen liegt, ist der Wechsel unserer Mitarbeiter nach neun Monaten sogar kostenfrei!

Was ist Equal Pay?

Seit dem 1. April 2017 gilt ein neues Gesetz zur Arbeitnehmerüberlassung. Ein zentraler Punkt darin ist Equal Pay (Gleicher Lohn): Wird ein*e Arbeitnehmer*in neun Monate lang an denselben Kunden überlassen, hat er oder sie das Recht auf dasselbe Arbeitsentgelt wie ein*e Stammbeschäftigte*r des Entleihers. Die neun Monate werden aus allen Einsatzzeiten und Zeitarbeitsunternehmen, bei denen der oder die Mitarbeiter*in beschäftigt war, berechnet - wenn nicht mehr als drei Monate dazwischen liegen.

Eine weitere zentrale Änderung im Gesetz: Ein*e Zeitarbeitnehmer*in darf höchstens 18 Monate an denselben Kunden überlassen werden. Auch hier werden vorherige Einsatzzeiten angerechnet, wenn nicht mehr als drei Monate dazwischen liegen.

Alle Infos für Bewerber*innen

Finden Sie Ihren neuen Job und informieren Sie sich über Ihre Chancen und Vorteile bei RAHMER Zeitarbeit!